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   LSG Bayern, 15.12.2004 - L 12 KA 3/04   

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https://dejure.org/2004,19244
LSG Bayern, 15.12.2004 - L 12 KA 3/04 (https://dejure.org/2004,19244)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15.12.2004 - L 12 KA 3/04 (https://dejure.org/2004,19244)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15. Dezember 2004 - L 12 KA 3/04 (https://dejure.org/2004,19244)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung einer Zulassung als Vertragsarzt wegen Abrechnung nicht erbrachter Leistungen (Falschabrechnung); Gröbliche Verletzung vertragsärztlicher Pflichten durch Abrechnungsmanipulationen; Anforderungen an den Widerspruch in Zulassungssachen nach § 44 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 76/97 R

    Zulassungsrecht - Kassenarztrecht - Begründung des Widerspruchs

    Auszug aus LSG Bayern, 15.12.2004 - L 12 KA 3/04
    Diese Verschärfung im Vergleich zu den allgemeinen Regelungen des SGG habe das BSG in seinem Urteil vom 9. Juni 1999 - B 6 KA 76/99 R - (MedR 2000, 198) als mit den vorgegebenen Rechtsvorschriften vereinbar erklärt.

    Entgegen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts seien Abweichungen auch nicht zulässig, weil sie durch Besonderheiten des Verfahrens vor den Ausschüssen gerechtfertigt seien (so bisher BSG, Urteil vom 9. Juni 1999 - B 6 KA 76/97 R).

    Mit diesen Vorgaben ist das Erfordernis des § 44 Ärzte-ZV, dass der Widerspruch binnen eines Monats mit Angaben von Gründen einzulegen ist, vereinbar (vgl. BSG, Urteil vom 9. Juli 1999, MedR 2000, 198 und ebenso LSG, Nordrhein-Westfalen, Breithaupt 1992, 174, 175).

  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73

    Justizverwaltungsakt

    Auszug aus LSG Bayern, 15.12.2004 - L 12 KA 3/04
    Sonderregelungen sind an höherrangigem Recht zu messen, insbesondere daran, ob sie den Rechtsschutz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise einschränken oder unverhältnismäßig erschweren (vgl. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG und dazu BVerfGE 40, 237, 256).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.1999 - L 5 KA 94/99

    Aufhebung von Honorarbescheiden durch die Kassenärztliche Vereinigung,

    Auszug aus LSG Bayern, 15.12.2004 - L 12 KA 3/04
    Gegen diese vertragsärztliche Pflicht habe der Kläger verstoßen, weil er diese Information unterlassen und darüber hinaus den ständigen Hausarztwechsel durch die regelmäßige Aufteilung der einzelnen Patientenbehandlung noch gefördert habe (vgl. Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg, Az.: L 5 KA 94/99).
  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 40/91

    Zulassung - Vertragsarzt - Berufsausschuss - Zuständigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 15.12.2004 - L 12 KA 3/04
    Der Bescheid des Beklagten vom 22. Januar 2002, der allein Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens ist (vgl. z.B. BSG SozR 3-2500 § 96 Nr. 1, S.5 f), ist rechtlich nicht zu beanstanden.
  • BVerwG, 23.04.1985 - 9 C 7.85

    Asylverfahren - Dreimonatsfrist - Verwaltungsgerichtsverfahren - Wiedereinsetzung

    Auszug aus LSG Bayern, 15.12.2004 - L 12 KA 3/04
    Unter höherer Gewalt ist ein außergewöhnliches Ereignis zu verstehen, das unter den gegebenen Umständen auch durch die größte, nach den Umständen des konkreten Falles vernünftigerweise von den Betroffenen unter Anlegung subjektiver Maßstäbe zu erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (vgl. BSG, 29. Juli 1958, BSGE 8, 24, 30; BVerwG vom 23. April 1985, NJW 1986, 207).
  • BGH, 10.04.1968 - V ZR 13/65

    Abhängigkeit des Verjährungsbeginns von der Kenntnis des Gläubigers vom Anspruch

    Auszug aus LSG Bayern, 15.12.2004 - L 12 KA 3/04
    Rechtsunkenntnis, Rechtsirrtum oder die Unkenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen stellen grundsätzlich keine höhere Gewalt dar (BGH, Urteil vom 10. April 1968, NJW 1968, 1381).
  • BSG, 29.07.1958 - 1 RA 109/57
    Auszug aus LSG Bayern, 15.12.2004 - L 12 KA 3/04
    Unter höherer Gewalt ist ein außergewöhnliches Ereignis zu verstehen, das unter den gegebenen Umständen auch durch die größte, nach den Umständen des konkreten Falles vernünftigerweise von den Betroffenen unter Anlegung subjektiver Maßstäbe zu erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (vgl. BSG, 29. Juli 1958, BSGE 8, 24, 30; BVerwG vom 23. April 1985, NJW 1986, 207).
  • SG Marburg, 06.06.2007 - S 12 KA 1020/06

    Vertragsärztliche Versorgung - Berechnung des abrechenbaren Gesamtvolumens nach §

    Im Hinblick darauf, dass die Rechtsprechung des BSG zum Gesetzesrang der Ärzte-ZV vor dem BVerfG keinen Bestand hat (vgl. BVerfG v. 13.09.2005 -2 BvF 2/03 - DVBl 2005, 1503, juris Rdnr. 190 ff.), muss § 44 Abs. 1 Ärzte-ZV a. F. unter Berücksichtigung des Art. 19 Abs. 4 GG nunmehr verfassungskonform dahingehend ausgelegt werden, dass entweder der Hinweis auf die Begründungspflicht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Zulassungsausschusses auch die Folgen einer verspäteten Begründung enthalten muss (anderer Ansicht noch LSG Nordrhein-Westfalen v. 14.09.2005 - L 11 KA 46/05 - www.sozialgerichtsbarkeit.de; zu einer unzureichenden Rechtsbehelfsbelehrung s. BSG, Beschl. v. 16.07.2003 -B 6 KA 77/02 B - juris Rdnr. 2 u. 11 f. -zur Vorinstanz s. LSG Nordrhein-Westfalen v. 10.07.2002 -L 10 KA 3/02 -GesR 2003, 77; BSG, Beschl. v. 21.05.2003 -B 6 KA 20/03 B - juris Rdnr. 2 f. u. 9 f. -zur Vorinstanz s. LSG Schleswig-Holstein v. 18.12.2002 -L 4 KA 25/01 -NZS 2003, 556 = Breithaupt 2003, 529; - LSG Niedersachsen-Bremen v. 09.02.2005 - L 3 KA 290/03 - juris; LSG Bayern v. 15.12.2004 - L 12 KA 3/04 - www.sozialgerichtsbarkeit.de) oder aber eine nur ganz geringe Bezugnahme auf den Streitgegenstand für die Einhaltung der Begründungsfrist ausreichend ist.
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